Vorschriften

Das Leitungsorgan

Das Kulturzentrum Don Orione Artigianelli gehört zur Provincia Religiosa San Marziano von Don Orione, mit Sitz in Mailand, eine kirchliche Einrichtung, die als Rechtsperson anerkannt ist, denen Verhältnisse mit dem Italienischen Staat vom Gesetz Nr. 222 vom 20. Mai 1985 geregelt sind.

Das Kulturzentrum wurde als religiöses Gästehaus (SUAP Venedig Prot. N. 2007,00092 von 2007.02.01) für den Empfang durch die Stadt Venedig berechtigt, als Empfang, die von Art. Nr. 12 des Gesetzes Nr 49 der Region Venetien 22.10.1999 definiert ist: "Mann nennt religiöses Gästehaus, eine Unterkunftseinrichtung, wo Gastfreundschaft durch ihre religiösen Einheit gekennzeichnet ist und sie bietet nach Zahlung, Gastfreundschaft für alle, die im Bezug auf religiöse Gastfreundschaft anfordern und die Akzeptanz der resultierenden Verhaltensregeln und Grenzen
der Service beachten.

Das Haus

Das Gebäude des fünfzehnten Jahrhunderts in Venedig, auf Zattere, damals als Gesuatikloster gegründet, wurde im achtzehnten Jahrhundert von den Dominikanern vergrößert, und später als öffentliches Waisenhaus nach dem Sturz Napoleons verwendet. Don Orione in 1923 kaufte es, um junge Menschen in Not zu helfen und sie zu einem Job zu führen.
Die letzte Renovierung, die im 1996 begann und im Februar 2006 endete, wurde von der Verwaltung durchgeführt, um das Haus zu einem Tagungs-und Kongresszentrum und religiöses Gästehaus zu verwenden. Es ist an alle geöffnet, die gemeinschaftliche Idealen von Christlicher und Orioninen Eingebung teilen möchten.

Die Ziele

Das Ziel der Verwaltung ist, den Gästen einen ruhigen und erholsamen Moment anzubieten und die Möglichkeit, die menschlichen und christlichen Werte wieder zu entdecken, in einer Beziehung von Respekt und Herzlichkeit, mit allen zu geben.
Beim Eintreten in diesem Haus, akzeptiert jeder Gast selbstverständlich, die Mission zu verteilen, mit ihren Zwecke und auch sich zu Vorschriften, die hier empfohlen werden, für den guten Gang des Zusammenlebens mit allen anzupassen. Zu dem Gebäude gehört auch die Kirche von Santa Maria della Visitazione.

Allgemeine Vorschriften

  1. Das Gästehaus ist für alle offen: Frauen und Männer aller Altersgruppe und soziokulturellen Ordensleute und Laien, Einzelpersonen und Gruppen, behinderte Angehörige: Gläubige und Nicht-Gläubige, die für Zuhören, Dialog und Konfrontation offen sind; angekommen oder unterwegs, begierig zu kommunizieren, durch dieRuhe und Gelassenheitdes Ortessowie diebrüderliche Aufnahmeangezogen; aberalle Menschenreagieren auf das Ideal der christlichen und religiösen Lebens und bereiterklärt, um etwaige Schwierigkeiten im Leben der Gruppe zu überwinden
  2. Die Buchung des Zimmers muss rechtzeitig per Fax oder E-Mail angefragt sein: der Ankunfts-und Abreisetag sowie Ihre eigene Bedürfnisse müssen genau spezifiziert werden. Um gültig zu sein, muss Ihre Anfrage schriftlich vom Gästehaus akzeptiert werden.
  3. Die Annahme Ihres Vorschlags ist abhängig von einer Anzahlung in Höhe von 30% des Betrags für den gebuchten Aufenthalt, oder von der Vorlage der geeigneten Garantie (Kreditkarte). Im Fall von Kündigung wird die Anzahlung nicht zurückgezahlt.
  4. Die Zimmer sind vom 15.00 Uhr des Ankunftstages zur Verfügung gestellt.
  5. Am Abreisetag, muss das Zimmer von Personen und Objekten innerhalb von 10.00 Uhr freigelassen werden. Im Notfall können die Gepäcke auf Anfrage bei einem geeigneten Lokal zur Aufbewahrung gegeben sein, aber die Kunden entheben die Führung von jeder Verantwortlichkeit für den inneren Gehalt.
  6. Bei seiner Ankunft, vorliegt der Gast einen gültigen Personalausweis, von dessen die Führung eine Kopie zurückbehalten muss; der Gast muss die vorliegende Vorschriften erkennen und die Annahme der Gastlichkeit wird Zeichen von äußerte Anerkennung, ohne Einschränkungen.
  7. Die Zahlungen können nur von 8.00 bis 20.00 Uhr bei der Rezeption geleistet werden.
  8. Von 7.30 bis 9.30 Uhr ist es möglich, ein Italienisches Frühstück mit Buffet nur im Frühstücksaal zu haben.
  9. Die Tür wird um 1.00 Uhr nachts geschlossen, aber im Notfall können Sie mit der Rezeption darum vereinbaren.
  10. Zimmerschlüssel müssen immer bei der Rezeption gelassen werden.
  11. Rezeption ist jeden Tag ab 7.00 Uhr morgens bis 1.00 Uhr nachts zur Verfügung.
  12. Telefonbenutzung muss bezahlt werden.

Verhaltensvorschriften

  1. Der Gast ist gebeten, den höchsten Respekt für den Hauszustand, seinen Bestimmungsort und die Erhaltung der zur Verfügung gestellten Möbeln zu haben und, auf jedem Fall, muß er ein zum religiösen Ort geeignetes Verhalten, en dem er Gast ist, haben.
  2. Die Führung kann für die eventuelle Schäden und Defekte, besonders bei der Zimmerausstattung, die Erstattung an di Kunden zu fragen.
  3. Die Führung hat keine Verantwortlichkeit für die unbewachte Wertsachen, die in der zur Verfügung der Gäste gestellten Zimmer und im allgemeinen in der Lokalen des Gästehaus gelassen sind.
  4. Es wird empfohlen, Geräusche, die das heiteren Zusammenleben stören können, besonders und absolut in der Nacht, zu vermeiden.
  5. Das Eintritt für fremde Leute, ohne das Erlaubnis der Führung, ist verboten.
  6. Es ist verboten im Haus: Tiere mitzubringen, zu rauchen, Kocher, kleine Heizofen, Wasserkessel, Bügeleisen und andere potentiell gefährliche Instrumente zu benutzen.
  7. Fernsehen ist nur in gemeinsamen Räumen zu sehen.
  8. Radio und CR-Spieler müssen leise besonders nach 22.00 Uhr sein.
  9. Jede Beschwerdeschrift muss schriftlich an die Führung, die für den guten Fortgang des Gästehaus verantwortlich ist, eingerichtet.
  10. Infolge des Gesetztes Nr. 3, Art. 51 vom 16.11.2003 ist im Haus das Rauchen verboten.